Deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung
Nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz erhalten Sie die Staatsbürgerschaft nur, wenn Sie seit acht Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nach § 80 des Aufenthaltsgesetzes handlungsfähig sind. Dieser Zeitraum kann auf sechs Jahre verkürzt werden, wenn in Ausnahmefällen Sondermaßnahmen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit getroffen werden.
Was bedeutet es, die deutsche Staatsbürgerschaft zu besitzen?
Wenn Sie in Deutschland leben, auch als Daueraufenthalter, gelten Sie nicht als deutscher Staatsbürger. Dies schränkt Ihre Position im Vergleich zu einem deutschen Staatsbürger gewiss ein, und das ist der Grund, warum so viele Daueraufenthalter in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft anstreben.
Die deutsche Staatsbürgerschaft gibt Ihnen Rechte und Freiheiten, die Nicht-Deutsche nicht haben. Als deutscher Staatsbürger werden Sie diese Möglichkeiten haben:
- Das Recht auf Freizügigkeit! Sie können ohne Visum in 177 Länder reisen! Der deutsche Reisepass ist einer der wertvollsten Pässe der Welt!
- Das Recht, ohne Studiengebühren in Deutschland zu leben, zu arbeiten und zu studieren
- Das Recht, im Vereinigten Königreich oder in anderen EU- oder EWR-Ländern zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, mit sehr wenigen Einschränkungen
- Das Wahlrecht bei allen Wahlen auf Landes- und Bundesebene
- Das Versammlungs- und Vereinigungsrecht
- Konsularischer Schutz
- Uneingeschränkter Zugang zur Arbeitssuche in Deutschland
- Das Recht, Beamter zu werden (in Deutschland so genannter „Beamter“)
Neben den Rechten nach dem deutschen Grundgesetz haben Sie auch die Pflichten und Obliegenheiten, die jeder deutsche Staatsbürger hat. Dazu gehören die Integration in die Gesellschaft, die Achtung und der Gehorsam gegenüber allen Gesetzen und sogar der deutsche Militärdienst.
Deutsche Staatsbürgerschaft Voraussetzungen für die Einbürgerung
Sie müssen mindestens 8 Jahre aufgrund einer legalen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben: Dieser Zeitraum kann sieben Jahre betragen, wenn Sie einen Integrationskurs besucht haben, und sechs Jahre, wenn Sie neben dem Integrationskurs zum Zeitpunkt der Bewerbung einen akademischen Abschluss an einer deutschen Universität erworben haben. Dieser Zeitraum beträgt nur drei Jahre, wenn Sie aufgrund bestimmter Umstände nach § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind.
Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (mindestens Niveau B1). In einigen Ausnahmefällen kann der Antragsteller von dieser Anforderung befreit werden.
Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für sich und Ihre Familienangehörigen sorgen zu können und keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Mit anderen Worten: Sie müssen über ein regelmäßiges und ausreichendes Einkommen verfügen.
Zu diesem Zweck muss der Antragsteller einen Nachweis über seine derzeitige Erwerbstätigkeit und sein Einkommen erbringen (bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsabrechnung, bei Selbständigen: Gewerbeanmeldung, Aktionärsbindungsvertrag, Handelsregisterauszug, aktueller Einkommensteuerbescheid, Rentenbescheid).
- Sie müssen ein Bürger ohne Vorstrafen und ohne Bedrohung für die Gesellschaft sein.
- Sie müssen einen Einbürgerungstest (in Deutschland so genannter Einbürgerungstest) bestehen. In einigen Ausnahmefällen kann der Antragsteller von diesem Erfordernis befreit werden.
- Sie müssen über einen ausreichenden Krankenversicherungsvertrag verfügen.
- Sie müssen alle früheren Staatsbürgerschaften aufgeben (außer im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft) *
- Zahlung von 255 Euro pro Erwachsener und 51 Euro für Minderjährige.
Deutschsprachige Nachweise
- Eine Bescheinigung, die Sie durch einen Integrationskurs, wie z.B. den „DTZ – Deutsch-Test für Zuwanderer“, erhalten haben
- Ein Zeugnis, das den erfolgreichen Abschluss von mindestens 4 Schuljahren in Deutschland nachweist (einschließlich Sekundarschule oder Gymnasium)
- Nachweis über den Abschluss eines Hochschulstudiums an einer deutschen Universität oder Institution.
Wenn Sie über kein Dokument verfügen, das Ihre Sprachkenntnisse belegt, können Sie einen staatlichen Sprachtest absolvieren, der von Ihrer Staatsbürgerschaftsbehörde angeordnet wird.
Bewerbungsverfahren für die Staatsbürgerschaft
Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit dem Antragsverfahren für die deutsche Staatsbürgerschaft beginnen!
Zunächst müssen Sie sich bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland nach den Voraussetzungen erkundigen und das Antragsformular erhalten.
Zuständig für das Verfahren ist die Einbürgerungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass die Ausländerbehörde für Einbürgerungsangelegenheiten nicht zuständig ist.
Abhängig von der Stadt, in der Sie leben, und vielen anderen Faktoren kann das Verfahren zwischen 3 und 6 Monaten dauern. Sie können sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, der Sie bei diesem Prozess unterstützt, um Ihre Berechtigung zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu prüfen. Jeder einzelne Fall wird unabhängig analysiert.
*Duale Staatsbürgerschaft ist für EU- und Schweizer Staatsbürger erlaubt. Sie wird auch für Personen geduldet, deren Herkunftsländer es ihnen nicht erlauben, auf ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten. Dazu gehören Iran, Algerien, Syrien und mehrere lateinamerikanische Länder.
Wir sind ein mehrsprachiges und internationales Team. Bei Fragen oder für ein erstes Gespräch rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.