Niederlassungs erlaubnis

Wie erhalte ich eine deutsche Daueraufenthaltsgenehmigung?

Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis kann nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts* in Deutschland erteilt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen in § 9 Aufenthaltsgesetz erfüllt sind. Dabei wird die Hälfte der bisherigen Studien- und Ausbildungszeiten angerechnet.

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte ist in § 18 c Aufenthaltsgesetz geregelt. Einem Facharbeiter muss ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn er seit 4 Jahren im Besitz eines Aufenthaltstitels nach den §§ 18a, 18b oder 18d Aufenthaltsgesetz ist.

Um die Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz in Deutschland zu erhalten, benötigen Sie eine Niederlassungserlaubnis:

  • Ausreichende finanzielle Mittel für den eigenen Lebensunterhalt, keine Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Mit anderen Worten: Der Lebensunterhalt des Antragstellers muss durch ein festes und regelmäßiges Einkommen gesichert sein. Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d, 21 Aufenthaltsgesetz können grundsätzlich früher eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Während eines Aufenthalts zu Studien- oder anderen Ausbildungszwecken können Sie keine Niederlassungserlaubnis beantragen.
  • Sie müssen vor Ihrem Antrag mindestens 60 Monate lang Sozialabgaben zahlen oder einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen aus einer Versicherung oder Pensionsregelung oder von einer Versicherungsgesellschaft nachweisen.
  • Angemessene Unterbringung für Sie und Ihre Familienangehörigen
  • Krankenversicherung, die Ihre medizinische Versorgung abdeckt; sie ist ein MUSS für alle in Deutschland ansässigen Personen
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensweise im Bundesgebiet.
  • Sie und Ihre Handlungen dürfen keine Gefahr oder Bedrohung für die Sicherheit der Gesellschaft darstellen. Dies wird durch eine offizielle Sicherheitsüberprüfung überprüft.

Wie können Sie Niederlassungserlaubnis in kürzerer Zeit erhalten?

  • Wenn Sie einen akademischen Abschluss an einer der deutschen Hochschulen oder Institutionen erworben haben, können Sie erst 24 Monate nach Ihrem erfolgreichen Abschluss einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen (§18c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Bitte beachten Sie weitere Voraussetzungen.
  • Die Inhaber der EU-Blue Card können 33 Monate nach Erhalt der Blue Card eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Dieser Zeitraum kann auf 21 Monate verkürzt werden, wenn der Antragsteller über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt (§ 18 c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz).
  • Als Selbständiger können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr Unternehmen erfolgreich auf dem Markt etabliert hat und Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familienangehörigen finanzieren. Außerdem müssen Sie einen Nachweis über eine ausreichende Altersversorgung erbringen (§ 21 (4) Aufenthaltsgesetz).
  • Wenn Sie freiberuflich tätig sind, können Sie diese verkürzte Frist nicht in Anspruch nehmen.
  • Wenn Sie drei Jahre lang mit einem deutschen Ehepartner, Kind oder Elternteil zusammenleben und die familiäre Partnerschaft mit dem Deutschen in Deutschland fortbesteht, können Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen. Den Nachweis einer ausreichenden Altersversorgung müssen Sie nicht erbringen (§§ 28, 35 Aufenthaltsgesetz).

Wenn Sie zu einer der oben genannten Kategorien gehören, können Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes einreichen und Sie erhalten Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis in den meisten Fällen weniger als 6 Monate nach Ihrem Antrag, wenn alle Dokumente und Bedingungen erfüllt sind.

Mit dem Daueraufenthalt haben Sie freien Zugang zu fast den gleichen Vergünstigungen wie die Bürger des Aufnahmestaates und können sich auch innerhalb der übrigen EU-Mitgliedsstaaten frei bewegen.

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