Business Immigration / Start-Up

Business Immigration für Investoren & Unternehmer & Freiberufler

Eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland als Investor/Unternehmer/Freiberufler zu erlangen, kann ein komplizierter Prozess sein und erfordert eine profunde Kenntnis der verschiedenen Visumsmöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Unternehmer/Investoren/Freiberufler aus Nicht-EU-Ländern, die das Unternehmen in Deutschland als Selbständige führen, haben die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für ihre Unternehmensführung in Deutschland nach § 21 Aufenthaltsgesetz zu beantragen.

Unsere Kanzlei konzentriert sich darauf, Unternehmer, Geschäftsinhaber und Investoren bei der Erreichung ihrer Einwanderungsziele zu unterstützen.

Wir helfen Mandanten aus aller Welt, nach Deutschland zu kommen und neue Unternehmen zu gründen, bestehende Unternehmen zu erwerben und Investitionen so zu tätigen, dass unsere Mandanten ein gültiges Visum erhalten können.

Es gibt verschiedene Arten der Einwanderung durch Investitionsvisa, die Sie beantragen können. Wir decken alle verschiedenen Arten ab, einschließlich internationale Existenzgründer, türkische Staatsbürgerschaft durch Investition und Goldenes Visum.

§ 21 Selbständige Erwerbstätigkeit (Aufenthaltsgesetz)

(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit erteilt werden, wenn

1. ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionaler Bedarf besteht,
2. es wird erwartet, dass die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat und
3. persönliches Kapital des Ausländers oder ein Kreditunternehmen zur Verfügung steht, um die Geschäftsidee zu verwirklichen.

Die Beurteilung der Voraussetzungen nach Satz 1 richtet sich insbesondere nach der Tragfähigkeit der zugrunde liegenden Geschäftsidee, der Geschäftserfahrung des Ausländers, der Höhe des investierten Kapitals, den Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation und dem Beitrag zu Innovation und Forschung.

(2) … (4)
(5) Einem Ausländer (Anmerkung des Herausgebers: einem Freiberufler) kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit abweichend von Absatz 1 erteilt werden. Eine erforderliche Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes muss erteilt oder ihre Erteilung zugesagt worden sein. Absatz 1 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden. Absatz 4 ist nicht anzuwenden.

Wer ist ein Freiberufler?

Eine ausführliche Definition der Freien Berufe ist in § 1 Abs. 2 PartGG zu finden. Ein Freiberufler im Sinne dieses Abschnitts ist wer aufgrund seiner Qualifikation, seiner gestalterischen Begabung und seiner beruflichen Selbständigkeit Dienstleistungen höherer Art erbringt. Typische Freiberufler sind Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Physiotherapeuten, Psychologen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten, Piloten, Journalisten, Dolmetscher, Künstler usw. Da die freien Berufe weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer unterliegen, gilt das Einkommensteuergesetz (EStG) für sie.

Bewerber einer Aufenthaltserlaubnis zur freiberuflichen Tätigkeit können die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG nicht früher als nach 5 Jahren erhalten, da für sie § 21 AufenthG Absatz 4 nicht gilt.

Regelungen hinsichtlich der sog. Existenzgründung Visa gemäß § 21 Abs. 2b AufenthG / Start-Up Residence Permit

Zur Gründung eines Unternehmens kann einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn
1. er eine Fachkraft ist und
2. ihm zur Vorbereitung der Gründung seines Unternehmens ein den Lebensunterhalt sicherndes Stipendium einer deutschen Wirtschaftsorganisation oder einer deutschen öffentlichen Stelle aus öffentlichen Mitteln gewährt wird.

Die Aufenthaltserlaubnis wird höchstens für 18 Monate erteilt.

Ihr Unternehmen in Deutschland auf- oder ausbauen: Der Geschäftsplan

Ist ein Geschäftsplan wichtig?

Ja.

Bei der Beantragung eines Geschäftsinvestitionsvisums (§ 21 Aufenthaltsgesetz), bei der Erweiterung oder Gründung eines Unternehmens in Deutschland kann ein Businessplan entscheidend sein. Dies ist insbesondere bei kleineren Unternehmen der Fall, die einen geringeren Umsatz oder eine geringere Zahl von Mitarbeitern haben. Neue Unternehmen sind auch Einrichtungen, für die Ausländerbehörden, Konsularbeamte und z.B. die Handelskammer einen detaillierten Geschäftsplan erwarten, der die Wachstumsstrategie des Unternehmens in Deutschland darlegt.

Der Geschäftsplan ist Ihre Gelegenheit, Ihr Geschäftskonzept den Ausländerbehörden zu erläutern, die dann über Ihren Visumantrag entscheiden werden. Wir glauben, dass ein Teil unserer Erfolgsquote bei der Erteilung eines Visums für selbständige Erwerbstätige mit Aufenthaltsgenehmigung zum Teil auf die Zeit und den Fokus zurückzuführen ist, die wir für die Arbeit mit unseren Kunden, das Verständnis ihres Geschäfts und die Formulierung ihrer Geschäftspläne aufwenden.
Die Aufenthaltserlaubnis für Selbständige ist befristet, in der Regel auf bis zu drei Jahre. Wenn das Investitionsprojekt erfolgreich war (und Erfolg und Lebensunterhalt weiterhin gesichert sind), kann nach drei Jahren ein (unbefristeter) Niederlassungsbewilligungsaufenthalt beantragt werden.

Bei der Entwicklung Ihres unternehmerischen Konzepts können Sie sich auf unsere Erfahrung verlassen. Wir erstellen auf der Grundlage Ihrer Geschäftsidee ein maßgeschneidertes Konzept und beraten Sie während des gesamten Prozesses.

Deutschland als das Gründerzentrum der Welt bekannt

Als zweithöchste Population internationaler Migranten weltweit (die USA rangieren an erster Stelle), mit mehr als 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (erste und zweite Generation, einschließlich gemischtstämmiger und Spätaussiedler und deren Nachkommen), von denen etwa sieben Millionen ausländische Einwohner ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind, ist Deutschland Gastgeber vieler internationaler Start-ups, die von internationalen Unternehmern gegründet wurden und die die hervorragenden Rahmenbedingungen in Deutschland schätzen. Fast 10 % dieser Existenzgründer und 22 % ihrer Mitarbeiter kommen aus nichtdeutschen Ländern.

Deutschland gilt als einer der interessantesten Investitionsstandorte weltweit. Vor allem US-Investoren haben ein Auge auf die deutsche Start-up-Szene geworfen, und die Investitionssummen steigen rasant an. In jüngster Zeit nimmt der Trend zu Investitionen in Deutschland unter Chinesen, aber auch anderen asiatischen und Unternehmern aus dem Nahen Osten zu. Im Jahr 2015 wurden knapp 3,1 Milliarden Euro in deutsche Start-ups investiert, fast fünfmal so viel wie 2013 und fast doppelt so viel wie 2014.

Firmengründung durch Ausländer

Jeder Unternehmer, der in Deutschland ein Unternehmen gründen will – unabhängig von Nationalität oder Wohnort – hat das Recht, seine Geschäftsidee zu verwirklichen. Für ausländische Staatsangehörige gibt es in der Regel keine einschränkenden Beschränkungen bei der Gründung neuer Unternehmen und keine speziellen Gesetze für ausländische Unternehmer.

Die Formalitäten und die erforderlichen Dokumente und Voraussetzungen für die Gründung des neuen Unternehmens in Deutschland variieren je nach Gesellschaftsform und der für jedes einzelne Unternehmen geeigneten Rechtsform zur Eintragung in das amtliche Register.

Die GmbH ist die gebräuchlichste Rechtsform für einen Geschäftsbetrieb in Deutschland (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie verbindet Flexibilität mit relativ geringen Verpflichtungen und ist auf das Vermögen der GmbH beschränkt.
Eine weitere Rechtsform in Deutschland ist die AG – deutsche Aktiengesellschaft, die für große Unternehmen mit großer Zahl von Aktionären vorgesehen ist.

Für weitere Informationen über die Bedingungen und Formalitäten setzen Sie sich bitte mit unseren autorisierten deutschen Anwälten in Verbindung, um Sie bei dem Registrierungsverfahren zu unterstützen und einen maßgeschneiderten Service für Ihr Unternehmen, die Verbindlichkeiten der Gesellschafter, die Steuerbedingungen und andere Regelungen zu erhalten.

Einreise und Aufenthalt 

Für Deutschland sind verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln vorgesehen:

  • Visum (nationales Visum und Schengen-Visum) 
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis 
  • Niederlassungserlaubnis 

Ein Visum berechtigt einen Inhaber zum Aufenthalt in Deutschland für bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen; eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine Niederlassungserlaubnis berechtigen zum dauerhaften Aufenthalt und zur Arbeit in Deutschland. Die jeweilige Aufenthaltserlaubnis hängt von einem konkreten Tätigkeitsbereich des Antragstellers ab, der sich in Deutschland aufhalten möchte. 

Ein Schengen-Geschäftsvisum ist sehr praktisch für die Durchführung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Gründungsphase des Unternehmens und umfasst die Aktivitäten im Zusammenhang mit der notariellen Beurkundung von Vereinsstatuten; Eintragung im Handelsregister; Gewerbeanmeldung; Eröffnung eines Bankkontos usw.

Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis? 

  • EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen und Liechtenstein benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, um sich in Deutschland aufhalten und arbeiten zu können.
  • Nicht-EU-Bürger benötigen ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (mit Ausnahme von den „best Friends“ Ländern wie die USA, Kanada, Japan, Brasilien, Australien, Argentinien, Israel usw.; Staatsangehörige von diesen Ländern können sich in Deutschland bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ohne Visum aufhalten) und befristete Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt. 

Bei einem längerfristigen Aufenthalt leitet die zuständige deutsche Botschaft vor Ort das Visumverfahren ein und stellt innerhalb weniger Wochen ein nationales deutsches Visum zur Einreise nach Deutschland aus. Nach der Einreise nach Deutschland ist das nationale Visum von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Ausnahmen sind für Staatsangehörige aus den vorgenannten „Best Friends“-Ländern vorgesehen: diese Staatsangehörige können die erforderliche Aufenthaltserlaubnis, ohne nationales deutsches Visum zu haben, direkt bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten, die Ihnen bei Ihrer Firmengründung behilflich sein können.

Beratung ist mehr als Ratschläge geben!

Wir nehmen Sie während des gesamten Prozesses an die Hand und begleiten Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem Ziel.

Wir sind ein mehrsprachiges und internationales Team. Bei Fragen oder für ein erstes Gespräch rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.