Visa-Kategorien

Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 – der so genannte Visakodex – ist am 5. Oktober 2009 in Kraft getreten. Diese Verordnung ist in den Schengen-Ländern seit dem 5. April 2010 in Kraft.

Das Visum ist nach dem Aufenthaltsrecht eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG). Es kann als europarechtlich harmonisiertes Schengen-Visum oder als nationales Visum erteilt werden. Der Visumantrag wird bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt.

A-Visum

Ein Visum für den Flughafentransit (Visum zur Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen in den Mitgliedstaaten).

C-Visum (Schengen-Visum)

Ein Schengen-Visum, das von einem der Mitgliedsländer des Schengen-Raums ausgestellt wurde, ermöglicht seinem Inhaber den freien Verkehr innerhalb des gesamten Schengen-Raums in Bezug auf die Schengen-Mitglieder der Europäischen Union sowie die EFTA-Schengen-Mitglieder bis zu seiner Gültigkeit und den zeitlichen Beschränkungen.

Je nach Art des von der Botschaft / dem Konsulat eines Schengen-Landes ausgestellten Visums gibt es unterschiedliche Einschränkungen, die je nach Reiseart und anderen relevanten Umständen für das jeweilige Visum gelten.

Kategorie „C“ steht für ein Kurzzeitvisum, das seinem Inhaber erlaubt, sich je nach Gültigkeitsdauer des Visums für eine bestimmte Zeit in einem Schengen-Raum aufzuhalten. Diese besondere Kategorie kann je nach Reisezweck des Reisenden die Form eines Visums annehmen:

– Einzelvisum für maximal 90 Tage.
– Mehrfachvisum für maximal 5 Jahre.

Das Schengen-Visum (C-Visum) kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden:

  • Schengen-Visum für Geschäftsreisen
  • Schengen-Visum für Familienangehörige
  • Schengen-Visum für Kongresse oder Seminare
  • Schengen-Visum für touristische Aktivitäten
  • Schengen-Visum für Messen
  • Schengen-Visum für medizinische Behandlung
  • Schengen-Visum für medizinische Begleitung
  • Schengen-Visum für den Flughafen
  • Schengen-Transitvisum für Sportwettkämpfe

Einfaches Einreisevisum für maximal 90 Tage

Ein Visum zur einmaligen Einreise erlaubt seinem Inhaber nur eine einmalige Einreise in den Schengen-Raum innerhalb des angegebenen Zeitraums, wie auf der im Reisepass angebrachten Visummarke vermerkt ist. Sobald der Visuminhaber den Schengen-Raum verlassen hat, kann er nicht mehr zurückkehren, auch wenn er nicht die von der Botschaft, die das Visum ausgestellt hat, erlaubte Anzahl von Tagen dort verbracht hat.

Mehrfachvisa für maximal 5 Jahre

Mehrfachvisa nach Art. 24 Abs. 2 des Visakodexes mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten bis fünf Jahren. Demnach sollen häufig und regelmäßig Reisende, an deren Bona fide Eigenschaft kein Zweifel besteht (insbesondere Geschäftsleute, Regierungsangestellte, Familienangehörige von hier ansässigen EU-Bürgern oder Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen, die sich regelmäßig in den Mitgliedstaaten aufhalten), nach Möglichkeit solche Visa erhalten. Dies soll Vielreisenden das Reisen erleichtern und den Verwaltungsaufwand verringern.

Solange Sie sich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufhalten, sollten Sie so oft wie nötig ein- und ausreisen können. Das Besondere am Schengen-Visum in Deutschland ist, dass es dem Antragsteller die Einreise in den gesamten Schengen-Raum der Europäischen Union ermöglicht.

Visumsvoraussetzungen für die mehrfache Einreise

  1. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er gezwungen ist, regelmäßig oder erneut nach Deutschland zu reisen, insbesondere aus beruflichen oder persönlichen Gründen.
  2. Der Antragsteller muss seine Integrität und Zuverlässigkeit im Hinblick auf die rechtmäßige Verwendung der ihm zuvor erteilten einheitlichen oder räumlich begrenzten Visa nachweisen. Dabei spielen die wirtschaftliche Lage im Herkunftsland und die Absicht, das Gebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des beantragten Visums zu verlassen, die wirtschaftliche Lage des Antragstellers und die familiäre Situation (die für die Beurteilung der Rückkehrbereitschaft wichtig ist) eine wichtige Rolle.
  3. Ein mehrjähriges Visum wird in der Regel nur dann erteilt, wenn der Antragsteller bereits im Rahmen eines Einzelvisums den Nachweis erbracht hat, dass er die erlaubten Aufenthaltszeiten und die Nutzung für den beabsichtigten legalen Aufenthaltszweck eingehalten hat. Zu diesem Zweck sollte der Antragsteller zunächst zweimal mit einem normalen Kurzaufenthaltsvisum (Gültigkeitsdauer maximal 3 Monate) nach Deutschland einreisen, um sich für das Jahresvisum zu qualifizieren.

D-Visum (nationales Visum)

Das D-Visum ist für Langzeitaufenthalte von mehr als 90 Tagen in Deutschland gültig. Es basiert auf nationalem Recht. Sie erfordern einen bestimmten Aufenthaltszweck, z.B. den Nachzug zum Ehepartner, ein Studium oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, z.B. selbständige Erwerbstätigkeit, selbständige Tätigkeit, EU Blue Card, Forscher, Hochqualifizierte.

Das D-Visum wird in der Regel für drei Monate erteilt, kann aber auch für bis zu zwölf Monate ausgestellt werden und muss angeben, ob sein Inhaber in Deutschland arbeiten darf. Die Erteilung eines nationalen Visums ist in der Regel von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig.

Auf der Grundlage des D-Visums kann nach der Einreise eine deutsche Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Neben dem Aufenthalt und der Erfahrung in Deutschland gilt das D-Visum auch für Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Staaten.

Wer benötigt ein Deutschland D-Visum?

Abhängig von Ihrer Nationalität benötigen Sie möglicherweise ein Visum für die Einreise nach Deutschland, einem der beliebtesten Reiseziele vieler Weltreisender.

Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger, die länger als drei Monate in Deutschland bleiben wollen: (Studium, Forschung, Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung) müssen vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft) des Gastlandes ein nationales deutsches Visum oder ein so genanntes D-Visum beantragen. Mit Ausnahme der folgenden Staatsangehörigen müssen Staatsangehörige anderer Länder der Welt vor der Einreise nach Deutschland ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt beantragen und erhalten.

  • EU / EWR / EFTA-Länder
  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Neuseeland
  • Republik Südkorea
  • die Vereinigten Staaten von Amerika

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