Blaue Karte EU

Die EU Blue Card ist ein neuer Aufenthaltstitel für bestimmte Zwecke, der seit 2012 in Deutschland gilt. Dank der Einführung der EU-Blue Card in Deutschland ist die dauerhafte Zuwanderung von hoch qualifizierten Fachkräften so einfach wie nie zuvor.

Vorteile der Blue Card

  • Deutsche Sprache ist nicht erforderlich
  • Umzugsmöglichkeit für die ganze Familie
  • Fähigkeit, schnell eine Daueraufenthaltsgenehmigung zu erhalten (nach 33 oder 21 Monaten mit den richtigen Voraussetzungen)

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Um die EU Blue Card zu erhalten, müssen Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ein Hochschuldiplom mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und mit der Verleihung eines Spezialisten- oder Master-Abschlusses. Wurde das Diplom nicht in Deutschland erworben, so muss es entweder staatlich anerkannt sein oder dem deutschen Diplom dieser Fachrichtung entsprechen (§ 18 b Abs. 2 Aufenthaltsgesetz).

Verfügbarkeit eines Arbeitsvertrags oder eines Stellenangebots eines deutschen Arbeitgebers entsprechend den Qualifikationen

Das jährliche Mindestbruttogehalt soll im Jahr 2020 für Stellen mit Fachkräftemangel (Wissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und Spezialisten im Bereich der Informationstechnologie) mindestens 43.056 € betragen, für andere Berufe wird es jährlich 55.200 € betragen.

Können Bewerber dieses Einkommensniveau nachweisen, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) nicht mehr erforderlich, um die EU Blue Card zu erhalten. Die Lohngrenze wird jährlich aufgrund der Entwicklung der nationalen Löhne angepasst.

Bei der ersten Ausstellung ist die Laufzeit der Blue Card auf maximal vier Jahre begrenzt (§ 18 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz). Wenn der Arbeitsvertrag kürzer als vier Jahre ist, wird eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum ausgestellt, der durch die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate begrenzt ist.

Wie beantrage ich eine EU-Blue Card?

Je nach Ihrer derzeitigen Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, die EU-Blue Card zu beantragen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten und einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, können sich für weitere Informationen an die für ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde wenden.

Kandidatinnen und Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten müssen zunächst eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis beantragen, die bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland erhältlich ist. Nach der Ankunft in Deutschland muss bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag auf die EU Blue Card gestellt werden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir sind darauf spezialisiert, hochqualifizierten Migranten zu helfen, eine deutsche EU-Blue Card zu erhalten.

Wir sind ein mehrsprachiges und internationales Team. Bei Fragen oder für ein erstes Gespräch rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Wir werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.