Blaue Karte EU

Die EU Blue Card ist ein neuer Aufenthaltstitel für bestimmte Zwecke, der seit 2012 in Deutschland gilt. Dank der Einführung der EU-Blue Card in Deutschland ist die dauerhafte Zuwanderung von hoch qualifizierten Fachkräften und deren Familienangehörigen so einfach wie nie zuvor.

Ihre Vorteile der Blue Card – § 18 g AufenthG

  • Deutsche Sprache ist nicht erforderlich
  • Umzugsmöglichkeit für die ganze Familie
  • Fähigkeit, schnell eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten (nach 27 Monaten, wenn Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 verfügen, oder nach 21 Monaten, wenn Sie über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 verfügen – die Sprachkenntnisse müssen gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachgewiesen werden)
  • Arbeitsplatzwechsel möglich. Die Erlaubnis der Ausländerbehörde muss nur binnen des ersten Jahres der Beschäftigung eingeholt werden
  • Mobilität: Mit einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die vor mindestens 12 Monaten ausgestellt wurde, können Sie für eine langfristige Beschäftigung ohne Visum nach Deutschland einreisen. Eine deutsche Blaue Karte EU muss jedoch bei einer zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die kurzfristige Einreise nach Deutschland mit einer Blauen Karte EU aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ist für maximal 90 Tage möglich. Die geschäftliche Tätigkeit muss aber im direkten Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Um die EU Blue Card zu erhalten, müssen Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • A. Ein deutscher oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, vorliegen.
  • B. Ein staatlich anerkannter ausländischer Hochschuldiplom mit einer Studienzeit von mindestens drei Jahren und mit der Verleihung eines Spezialisten- oder Master-Abschlusses, wenn kein Hochschulabschluss wie oben angegeben vorliegt – er muss mindestens Niveau 6 der internationalen Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED 2011) oder Niveau 6 dem Europäischen Qualifikationsrahmens entsprechen.
  • C. Verfügbarkeit eines konkreten Arbeitsvertrags oder eines konkreten Stellenangebots eines deutschen Arbeitgebers entsprechend den Qualifikationen mit Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten. Das jährliche Mindestbruttogehalt soll im Jahr 2024 für Beschäftigungen mit Engpassberufen mit einer Zustimmung von Bundesagentur für Arbeit mindestens 41.041,80 € betragen. Können Bewerber ein höheres Einkommensniveau nachweisen, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) nicht mehr erforderlich, um die EU Blue Card zu erhalten. Die Gehaltsmindestgrenze von mindestens 50 Prozent (im Jahr 2024: 45.300 Euro) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung muss erreicht werden. In dem letzten Fall ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) gesetzlich nicht erforderlich. Die Lohngrenze wird jährlich aufgrund der Entwicklung der nationalen Löhne angepasst.

  
Hier sind exemplarisch einige Beispiele aus der Liste der Engpassberufe in Deutschland
gemäß §18g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz: 

  • Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich,
  • Allgemeinärzte und Fachärzte,
  • Tierärzte,
  • Sonstige akademische und verwandte Gesundheitsberufe: Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeuten, Audiologen und Sprachtherapeuten und so weiter,
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  • Architekten, Raum-, Stadt- und Verkehrsplaner, Vermessungsingenieure und Designer,
  • Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte,
  • Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau, im Bau, in der Beschaffung und Logistik,
  • Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen,
  • Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure, Versicherungsmathematiker und Statistiker,
  • Ingenieurwissenschaftler (ohne Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikation),
  • Biowissenschaftler,
  • Ingenieure in den Bereichen Elektrotechnik, Elektronik und Telekommunikationstechnik,
  • Lehrkräfte: Universitäts- und Hochschullehrer, Lehrkräfte im Bereich Berufsbildung und so weiter,
  • Entwickler und Analytiker von Software und Anwendungen,
  • Akademische und vergleichbare Fachkräfte für Datenbanken und Netzwerke.

Bei der ersten Ausstellung ist die Laufzeit der Blue Card auf maximal vier Jahre begrenzt (§ 18 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz). Wenn der Arbeitsvertrag kürzer als vier Jahre ist, wird eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum ausgestellt, der durch die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate begrenzt ist.

Neue Regelungen gem. § 18 g AufenthG:

  1. Berufserfahrene IT-Kräfte – die dreijährigen Berufserfahrungen in den letzten sieben Jahren in Beruf haben, keine formale Qualifikation besitzen und über ein konkretes Jobangebot als IT-Spezialist/ein konkreter Arbeitsvertrag mit Mindestbeschäftigungsdauer von 6 Monaten und mit dem Jahrgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 € brutto – im Jahr 2024 (45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze) verfügen, können ebenfalls eine Blaue Karte EU erhalten. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist hier jedoch erforderlich.
  2. Beschäftigung in Leiharbeit ist möglich. Aufgrund Zustimmungsfreiheit ist der Versagungsgrund des § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht einschlägig.
  3. Einstieg mit einer kleinen Blaue Karte EU für Berufsanfänger – 18g Abs.1, S.2 Nr.2 AufenthG. Einstieg über „kleine Blaue Karte EU “bereits bei einer Verdienstgrenze von 45,3 % in jedem BK-Job, wenn der Hochschulabschluss nicht länger als drei Jahre vor Beantragung der BK EU erworben wurde. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich.

Wie beantrage ich eine EU-Blue Card?

Je nach Ihrer derzeitigen Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, die EU-Blue Card zu beantragen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in Deutschland aufhalten und einen anderen Aufenthaltstitel besitzen, können sich für weitere Informationen an die für ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde wenden.

Kandidatinnen und Kandidaten aus Nicht-EU-Staaten müssen zunächst eine Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis beantragen, die bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland erhältlich ist. Nach der Ankunft in Deutschland muss bei der zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag auf die EU Blue Card gestellt werden.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir sind darauf spezialisiert, hochqualifizierten Migranten zu helfen, eine deutsche EU-Blue Card zu erhalten.

Unsere Anwaltskanzlei Jaberi mit Sitz in Hamburg ist auf dieses Gebiet spezialisiert und bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Blauen Karte EU, bei der Vorrangprüfung und bei allen weiteren migrationsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Mit ihrer Expertise vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren. Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, können Interessierte die Kanzlei unter der Telefonnummer 040 41349987 kontaktieren oder die Website jaberilawyers.com besuchen. Dort finden sich auch Details zu den Öffnungszeiten und weiteren angebotenen Dienstleistungen.

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