Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften

Was ist das Ziel des Gesetzes über die Einwanderung von Experten?

Das neue Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften schafft den Rahmen für eine gezielte und verstärkte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Ziel ist es, diesen Fachkräften die Möglichkeit zu geben, nach Deutschland zu kommen, um in den deutschen Unternehmen zu arbeiten, die sie angesichts des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Dabei handelt es sich sowohl um Hochschulabsolventen als auch um Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?

Das Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften vom 1. März 2020, in der Fassung vom November 2023 enthält die folgenden wichtigen Änderungen.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

Fachkräfte erhalten in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 a AufenthG oder nach § 18 b AufenthG sofern (Rechtsanspruch):
a) sie Absolvent eines Studiums gem. § 18 b AufenthG sind oder
b) sie Absolvent einer qualifizierten Berufsausbildung gem. § 18 a AufenthG sind und einer qualifizierten Beschäftigung nachgehen.

  • ihre Qualifikation in Deutschland anerkannt ist.
  • ein konkretes Stellenangebot vorliegt, wobei die Beschäftigung nicht in einem fachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Qualifikation stehen muss (Abgrenzung zur Blauen Karte EU), aber es ist wichtig, dass es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt.
  • Sind Fachkräfte jedoch über 45 Jahre alt und nehmen sie zum ersten Mal eine Beschäftigung in Deutschland auf, müssen sie entweder ein Bruttojahrgehalt von mindestens 49.830,00 Euro verdienen (Stand: 2024) oder den Nachweis einer angemessenen Altersversorgung erbringen.
  • Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Beschäftigungsbedingungen ist erforderlich.

Was sind die wichtigsten Änderungen, die durch das Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften eingeführt werden?

Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Die Abschaffung einer Prioritätsprüfung im Falle von anerkannten Qualifikationen und Arbeitsverträgen. Das bedeutet, dass nicht mehr vor jeder Einstellung eines Facharbeiters aus einem Drittstaat geprüft werden muss, ob ein deutscher Staatsangehöriger oder ein europäischer Bewerber zur Verfügung steht.
  • Die Beschränkung der qualifizierten Berufsausbildung auf Berufe mit Arbeitskräftemangel (Positivliste) entfällt.
  • Verbesserte Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel des Anerkennungsverfahrens beruflicher Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch Bündelung der Zuständigkeiten bei den zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte, wenn die ausländische Qualifikation geprüft werden muss.

Wer ist eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes?

Fachkräfte im Sinne des Gesetzes über die Zuwanderung von Fachkräften sind Ausländer aus Drittstaaten, die die Anforderungen einer der folgenden Kategorien erfüllen:

  1. Sie verfügen über eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine ausländische Berufsqualifikation, die einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist.
  2. Sie verfügen über einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.

Was ist die Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland?

Unter Berufsanerkennung versteht man die Bewertung und Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine Berufsanerkennung gewährt werden kann.
Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. Das neue Gesetz erleichtert es ausländischen Fachkräften, ihre beruflichen Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen und erhöht damit die Motivation, nach Deutschland zu kommen.

Wer ist für die Anerkennung der Fähigkeiten und Qualifikationen der Bewerber zuständig?

Um die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation zu überprüfen, müssen sich Anerkennungswerber an die für ihren Beruf zuständige Behörde wenden.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsberufen im dualen System sind nach dem BQFG – Berufsbefähigungsprüfungsgesetz grundsätzlich die Kammern zuständig. Bei reglementierten Berufen – also Berufen wie Arzt oder Krankenschwester, bei denen der Zugang zum Beruf staatlich geregelt ist – richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer. Liegen keine Unterlagen für eine Äquivalenzprüfung vor, kann eine Eignungsprüfung beantragt werden. Das Verfahren gilt vor allem für nicht reglementierte Berufe.

Ihre Aufenthaltsrechtliche Aussichten:

Nach drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung, ist der Antragsteller berechtigt, ein ständiges Bleiberecht (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten.

So überprüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung

Unsere Anwaltskanzlei Jaberi mit Sitz in Hamburg ist auf dieses Gebiet spezialisiert und bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Beantragung des Visums für qualifizierte Arbeitskräfte, bei der Vorrangprüfung und bei allen weiteren migrationsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen. Mit ihrer Expertise vertritt die Kanzlei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und begleitet Sie durch das gesamte Verfahren. Für weitere Informationen oder um einen Termin zu vereinbaren, können Interessierte die Kanzlei unter der Telefonnummer 040 41349987 kontaktieren oder die Website www.jaberilawyers.com besuchen. Dort finden sich auch Details zu den Öffnungszeiten und weiteren angebotenen Dienstleistungen.

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