Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften
Was ist das Ziel des Gesetzes über die Einwanderung von Experten?
Das neue Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften schafft den Rahmen für eine gezielte und verstärkte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Ziel ist es, diesen Fachkräften die Möglichkeit zu geben, nach Deutschland zu kommen, um in den deutschen Unternehmen zu arbeiten, die sie angesichts des großen Personalbedarfs und leerer Bewerbermärkte dringend benötigen. Dabei handelt es sich sowohl um Hochschulabsolventen als auch um Personen mit qualifizierter Berufsausbildung.
Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Das Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
Was sind die wichtigsten Änderungen, die durch das Gesetz über die Zuwanderung von Fachkräften eingeführt werden?
Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Ein einheitlicher Begriff für Fachkräftezuwanderer, der Hochschulabsolventen und Bewerber mit qualifizierter Berufsausbildung einschließt,
- Die Abschaffung einer Prioritätsprüfung im Falle von anerkannten Qualifikationen und Arbeitsverträgen. Das bedeutet, dass nicht mehr vor jeder Einstellung eines Facharbeiters aus einem Drittstaat geprüft werden muss, ob ein deutscher Staatsangehöriger oder ein europäischer Bewerber zur Verfügung steht.
- Die Beschränkung der qualifizierten Berufsausbildung auf Berufe mit Arbeitskräftemangel (Positivliste) entfällt.
- Die Möglichkeit eines Arbeitssuchendenvisums für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, für einen begrenzten Zeitraum zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Existenzsicherung).
- Verbesserte Aufenthaltsmöglichkeiten in Deutschland für Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel des Anerkennungsverfahrens beruflicher Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch Bündelung der Zuständigkeiten bei den zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte, wenn die ausländische Qualifikation geprüft werden muss.
Wer ist eine Fachkraft im Sinne des Gesetzes?
Fachkräfte im Sinne des Gesetzes über die Zuwanderung von Fachkräften sind Ausländer aus Drittstaaten, die die Anforderungen einer der folgenden Kategorien erfüllen:
- Sie verfügen über eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine ausländische Berufsqualifikation, die einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist.
- Sie verfügen über einen deutschen Hochschulabschluss, einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig ist.
Was ist die Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland?
Unter Berufsanerkennung versteht man die Bewertung und Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine Berufsanerkennung gewährt werden kann.
Das Anerkennungsgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland. Das neue Gesetz erleichtert es ausländischen Fachkräften, ihre beruflichen Qualifikationen auf dem deutschen Arbeitsmarkt einzusetzen und erhöht damit die Motivation, nach Deutschland zu kommen.
Wer ist für die Anerkennung der Fähigkeiten und Qualifikationen der Bewerber zuständig?
Um die Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation zu überprüfen, müssen sich Anerkennungswerber an die für ihren Beruf zuständige Behörde wenden.
Für die Prüfung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsberufen im dualen System sind nach dem BQFG – Berufsbefähigungsprüfungsgesetz grundsätzlich die Kammern zuständig. Bei reglementierten Berufen – also Berufen wie Arzt oder Krankenschwester, bei denen der Zugang zum Beruf staatlich geregelt ist – richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer.
Liegen keine Unterlagen für eine Äquivalenzprüfung vor, kann eine Eignungsprüfung beantragt werden. Das Verfahren gilt vor allem für nicht reglementierte Berufe. Die Antragstellerinnen und Antragsteller finden ihre zuständige Behörde im Recognition Finder unter dem untenstehenden Link:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/zustaendige_stellen.php
Einwanderung von IT-Spezialisten
IT-Spezialisten, die keinen akademischen Abschluss mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und ein Stellenangebot eines deutschen Unternehmens mit einem Gehalt von mindestens 4.020 Euro monatlich sowie im Rahmen von Vermittlungsvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit haben, können die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Gesetz erhalten. Die Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst.
So überprüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung
Es ist wichtig, dass Sie zuerst Ihre ausländischen Qualifikationen anerkennen lassen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier. Wo?
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