Einwanderung von IT-Spezialisten
IT-Spezialisten, die keinen akademischen Abschluss mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung und ein Stellenangebot eines deutschen Unternehmens mit einem Gehalt von mindestens 4.020 Euro monatlich sowie im Rahmen von Vermittlungsvereinbarungen der Bundesagentur für Arbeit haben, können die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach dem neuen Gesetz erhalten. Die Gehaltsgrenze wird jährlich angepasst.So überprüfen Sie Ihre Anspruchsberechtigung
Es ist wichtig, dass Sie zuerst Ihre ausländischen Qualifikationen anerkennen lassen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie hier. Wo?
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