Haben Sie jemals über ein Auslandsstudium nachgedacht? Haben Sie vor, in einer internationalen Atmosphäre zu studieren und Ihre Kenntnisse in Ihrem Fachgebiet zu vertiefen? Deutschland hat eines der qualitativ hochwertigsten Bildungssysteme der Welt mit gefragten Hochschulen.
Die Kandidaten müssen den Schulabschluss erworben haben (nach dem lokalen Recht ihres Herkunftslandes), der sie zum Studium an der Art der Einrichtung ihrer Wahl berechtigt.
Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin im Ausland zur Schule gegangen ist und über einen ausländischen Abschluss (Graduierten- oder Postgraduiertenabschluss) verfügt, ist das Akademische Auslandsamt der Hochschule oder die Zertifizierungsstelle “ uni-assist “ zuständig für die Entscheidung, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung und die Vorbereitung auf ein Studium an einer Hochschule müssen Sie unter Umständen einige Kurse absolvieren.
Für die meisten Studiengänge an deutschen staatlichen Universitäten werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Jeder Studierende muss einen so genannten Semesterbeitrag entrichten, der zwischen 250-350 Euro pro Semester variiert und meist für das Semesterticket bzw. die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gezahlt wird. Studiengebühren können nur für einige bestimmte Masterstudiengänge wie MBA, Wirtschaft oder Recht erhoben werden. Auch private Institutionen erheben in der Regel erheblich höhere Gebühren.
Als internationaler Studierender benötigen Sie möglicherweise ein Einreisevisum für Deutschland, je nachdem, woher Sie kommen und wie lange Sie sich hier aufhalten wollen. Weitere Informationen über die Visabestimmungen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Die Adresse finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Kontaktieren Sie uns, um einen maßgeschneiderten Service in dieser Hinsicht zu erhalten.
Wir können Sie bei der Beantragung von zwei Arten von Visa für Studienzwecke unterstützen:
Wenn Sie noch kein Zulassungsschreiben einer Universität oder irgendeine Art von Zusage für ein Hochschulstudium erhalten haben, sollten Sie ein Studentenbewerbervisum nach § 17 Abs. 2 AufenthG beantragen.
Mit diesem Visum können Sie bis zu 9 Monaten die Voraussetzungen für die Zulassung an einer deutschen Hochschule erfüllen. Wenn Sie feststellen, dass drei Monate nicht ausreichen, können Sie Ihr Visum auf maximal sechs Monate verlängern. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums zum Hochschul- oder Grundstudium zugelassen werden, können Sie in Deutschland ein Studentenvisum beantragen und müssen nicht in Ihr Land zurückkehren, um ein Studentenvisum zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung wird erteilt, wenn:
Während Ihrer Studienbewerbung Visum können Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung aufnehmen.
Wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid für eine deutsche Universität oder Hochschule erhalten haben, sollten Sie ein Studentenvisum nach § 16b AufenthG beantragen.
Der Aufenthaltstitel wird bei der erstmaligen Erteilung für mindestens ein Jahr und bei der Verlängerung für höchstens 2 Jahre erteilt. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird der Aufenthaltstitel nur für die Dauer des Studiums ausgestellt (§ 16b Abs. 2 AufenthG).
Im Wesentlichen werden Sie gebeten, diese vorzulegen:
Sie können bis zu 140 Vollzeit- oder 280 Teilzeittage pro Jahr in studentischen Nebentätigkeiten arbeiten (§16b Abs. 3 AufenthG).
Unser Team von Juristen ist Experten in der Unterstützung potenzieller Studenten bei der Erlangung ihres Studentenvisums. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um weitere Informationen zu erhalten, die Ihnen bei der Beantragung Ihres Studentenvisums behilflich sein können.