Ein Immigration-Fall ist selten nur ein Visumverfahren.
Wer nach Deutschland kommt, internationale Mitarbeiter einstellt, ein Unternehmen gründet, als Geschäftsführer tätig wird, Familienangehörige nachzieht oder seinen Aufenthalt langfristig absichern möchte, trifft fast immer auf weitere rechtliche Fragen. Arbeitsvertrag, Gehalt, Unternehmensstruktur, Mietvertrag, Wohnraumnachweis, Steuerfragen, Behördenkommunikation und Verwaltungsverfahren können den Erfolg eines Immigration-Mandats maßgeblich beeinflussen.
Bei Jaberi Lawyers beraten wir deshalb nicht isoliert nur zum Aufenthaltstitel. Wir betrachten den gesamten rechtlichen Kontext und unterstützen Mandanten auch in den flankierenden Rechtsgebieten, die mit dem Aufenthalt, der Erwerbstätigkeit oder der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland verbunden sind.
Unser Anspruch ist klar: Ein Fall. Eine Strategie. Eine rechtssichere Umsetzung.
Warum Immigration mehr ist als ein Visum
Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ist oft nur ein Teil des Gesamtprojekts. In der Praxis hängt der Erfolg häufig davon ab, ob auch die angrenzenden rechtlichen Themen sauber vorbereitet sind.
Typische Beispiele:
- Ein Arbeitgeber möchte eine internationale Fachkraft einstellen, aber Arbeitsvertrag, Gehalt oder Tätigkeitsbeschreibung passen nicht optimal zum beantragten Aufenthaltstitel.
- Ein Unternehmer möchte nach Deutschland expandieren, aber Gesellschaftsstruktur, Businessplan, Finanzierung und Geschäftsführerrolle sind nicht konsistent dargestellt.
- Eine Familie plant den Nachzug nach Deutschland, aber Wohnraum, Einkommen und Nachweise müssen strategisch vorbereitet werden.
- Ein EU-Bürger oder ein drittstaatsangehöriger Familienangehöriger benötigt Unterstützung im EU-Freizügigkeitsrecht.
- Eine Ausländerbehörde verzögert das Verfahren, fordert weitere Unterlagen oder trifft eine rechtlich angreifbare Entscheidung.
- Ein Freelancer, Investor oder Geschäftsführer braucht nicht nur einen Aufenthaltstitel, sondern eine belastbare Struktur für Tätigkeit, Vergütung, Verträge und Behördenkommunikation.
Genau hier setzt Immigration Plus an.
Für wen ist Immigration Plus relevant?
Unser Beratungsbereich Immigration Plus richtet sich insbesondere an:
- internationale Fachkräfte und hochqualifizierte Spezialisten
- Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Unternehmen mit internationalem Recruiting
- Geschäftsführer, leitende Angestellte und Expats
- Unternehmer, Investoren, Start-ups und Selbständige
- Freelancer und Gründer mit Deutschland-Bezug
- EU-Bürger und deren Familienangehörige
- Familien mit Nachzugsverfahren
- Mandanten mit komplexen Behördenverfahren
- Personen mit Verzögerungen, Nachforderungen oder Ablehnungsrisiken
- Unternehmen mit Workforce Mobility, Entsendungen oder konzerninterner Mobilität
Wenn Ihr Immigration-Fall mit Arbeit, Unternehmen, Wohnung, Steuern, Behörden oder EU-Freizügigkeit verbunden ist, sollte er nicht isoliert betrachtet werden.
EU-Freizügigkeitsrecht
Neben dem klassischen Aufenthaltsrecht beraten wir auch im EU-Freizügigkeitsrecht.
Das betrifft insbesondere EU-Bürger, EWR-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige. Das FreizügG/EU regelt das Recht freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland. Relevant wird dieses Rechtsgebiet zum Beispiel bei Arbeit, Selbständigkeit, Studium, Familiennachzug, Daueraufenthalt, Aufenthaltskarten oder behördlichen Rückfragen.
Wir unterstützen insbesondere bei:
- Einreise und Aufenthalt von EU-Bürgern und EWR-Staatsangehörigen
- Familiennachzug zu freizügigkeitsberechtigten Personen
- Aufenthaltskarten für drittstaatsangehörige Familienangehörige
- Daueraufenthaltsrecht
- Nachweisen gegenüber Behörden
- Abgrenzung zwischen FreizügG/EU und Aufenthaltsgesetz
- Verlustfeststellungen und behördlichen Verfahren
Unser Fokus liegt auf einer klaren rechtlichen Einordnung: Welches Recht gilt? Welche Nachweise sind erforderlich? Welche Strategie ist belastbar?
Arbeitsrechtliche Schnittstellen
Arbeitsrechtliche Fragen sind bei Beschäftigungsvisa, Blauer Karte EU, Fachkräfteeinwanderung, ICT, Mobile-ICT, Entsendung und Arbeitgeberwechsel regelmäßig entscheidend.
Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung funktioniert nur dann sauber, wenn Arbeitsvertrag, Tätigkeit, Gehalt, Arbeitsort, Arbeitszeit und Position rechtlich zusammenpassen. Unklare Vertragsgestaltung kann zu Rückfragen der Bundesagentur für Arbeit, der Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde führen.
Wir beraten und prüfen insbesondere:
- Arbeitsverträge für ausländische Fachkräfte
- Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsprofile
- Gehaltsstruktur und Vergütungsnachweise
- Arbeitgeberwechsel und Änderung der Beschäftigung
- Entsendungen und konzerninterne Mobilität
- Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen
- HR-Compliance und Dokumentation gegenüber Behörden
Für Arbeitgeber bedeutet das: Immigration muss in HR-Prozesse integriert werden. Für Arbeitnehmer bedeutet es: Der Arbeitsvertrag muss zum Aufenthaltszweck passen.
Gesellschaftsrecht für Unternehmer, Investoren und Geschäftsführer
Bei Business Immigration, Start-ups, Investoren, Geschäftsführern, Selbständigen und Freelancern spielt Gesellschaftsrecht eine zentrale Rolle.
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründen, übernehmen oder leiten möchte, benötigt nicht nur eine Aufenthaltserlaubnis. Entscheidend sind auch Unternehmensstruktur, Beteiligungsverhältnisse, Geschäftsführerstellung, Finanzierung, operative Umsetzung und Nachweise gegenüber Behörden.
Das gilt besonders bei Aufenthaltserlaubnissen zur selbständigen Tätigkeit nach § 21 AufenthG. Bei solchen Verfahren können unter anderem fachkundige Stellen, Gewerbebehörden, öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen oder Behörden für Berufszulassung beteiligt werden.
Wir unterstützen insbesondere bei:
- Gründung und Strukturierung von GmbH, UG oder anderen Gesellschaftsformen
- Geschäftsführerstellung und Vertretungsregelungen
- Gesellschafter- und Beteiligungsstrukturen
- Businessplan und behördenfester Antragsbegründung
- Investoren-, Gründer- und Freelancer-Konstellationen
- Abgrenzung zwischen Selbständigkeit, freier Tätigkeit und Beschäftigung
- Vorbereitung von Unterlagen für Ausländerbehörde, IHK, HWK oder weitere Stellen
Unser Ziel ist, dass das unternehmerische Konzept nicht nur wirtschaftlich plausibel, sondern auch aufenthaltsrechtlich tragfähig dargestellt wird.
Mietrecht und Wohnraumnachweise
Viele Immigration-Fälle scheitern nicht am Aufenthaltszweck, sondern an praktischen Nachweisen.
Wohnraum kann insbesondere bei Familiennachzug, Anmeldung, Verlängerung, Niederlassungserlaubnis oder Unternehmensansiedlung relevant werden. Mietvertrag, Wohnungsgeberbestätigung, ausreichender Wohnraum und tatsächliche Nutzbarkeit der Wohnung sind häufig Teil der behördlichen Prüfung.
Wir unterstützen bei Fragen rund um:
- Mietverträge im Immigration-Kontext
- Wohnraumnachweise für Familiennachzug
- Anmeldung und Wohnungsgeberbestätigung
- Untermiete und Mitbewohnerkonstellationen
- Gewerbemietverträge für Unternehmer und Selbständige
- Standortnachweise bei Business Immigration
- Konflikte mit Vermietern, soweit sie den Aufenthaltsprozess betreffen
Unser Ansatz: Wohnraum ist in vielen Verfahren nicht nur ein privates Thema, sondern Teil der aufenthaltsrechtlichen Nachweiskette.
Steuerrechtliche Schnittstellen
Steuerrechtliche Fragen entstehen regelmäßig bei internationaler Beschäftigung, Selbständigkeit, Geschäftsführung, Investitionen sowie Zuzug nach Deutschland.
Wir beraten zu steuerrechtlichen Schnittstellen im Rahmen des Immigration-Mandats und koordinieren bei Bedarf mit Steuerberatern oder internationalen Partnern. Entscheidend ist, dass steuerliche, arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Aussagen nicht widersprüchlich sind.
Typische Themen sind:
- Steuer-ID und Anmeldung
- Gehaltsstruktur und Payroll
- internationale Mitarbeitereinsätze
- Geschäftsführer- und Gesellschaftervergütung
- selbständige und freiberufliche Tätigkeit
- steuerliche Plausibilität bei Business Immigration
- Abstimmung mit Steuerberatern bei komplexen Fällen
Wir übernehmen keine laufende Steuerdeklaration, wenn hierfür ein Steuerberater zuständig ist. Wir sorgen aber dafür, dass steuerliche Schnittstellen im Immigration-Verfahren rechtzeitig erkannt und strategisch berücksichtigt werden.
Verwaltungsrecht und Behördenverfahren
Immigration ist immer auch Verwaltungsrecht.
Anträge werden bei Behörden gestellt. Entscheidungen werden von Behörden getroffen. Fristen, Zuständigkeiten, Ermessen, Mitwirkungspflichten, Akteneinsicht, Nachforderungen und Rechtsmittel können über Erfolg, Verzögerung oder Ablehnung entscheiden.
Wir unterstützen Mandanten bei:
- Kommunikation mit Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und weiteren Stellen
- strategischer Antragsbegründung
- Nachforderung von Unterlagen
- verzögerten Verfahren
- Ablehnungsrisiken
- Widerspruchs- und Klageverfahren
- Eilverfahren in dringenden Fällen
- Akteneinsicht und Bewertung behördlicher Argumentation
Unsere Erfahrung zeigt: Verfahren werden nicht besser, weil mehr Unterlagen eingereicht werden. Sie werden besser, wenn die richtigen Unterlagen mit der richtigen rechtlichen Begründung eingereicht werden.
Unser Beratungsansatz
Bei Jaberi Lawyers erhalten Mandanten keine isolierte Einzelantwort. Wir entwickeln eine Fallstrategie.
Zu Beginn prüfen wir:
- Was ist das konkrete Ziel?
- Welche Rechtsgrundlage ist einschlägig?
- Welche flankierenden Rechtsfragen beeinflussen das Verfahren?
- Welche Unterlagen fehlen?
- Welche Risiken bestehen?
- Welche Behörden sind beteiligt?
- Welche Timeline ist realistisch?
Sie benötigen Unterstützung bei einem Immigration-Fall, der mehr umfasst als nur einen Antrag? Wir beraten Sie zu Aufenthalt, EU-Freizügigkeit, Arbeit, Unternehmen, Wohnraum, steuerlichen Schnittstellen und Behördenverfahren – strategisch, klar und lösungsorientiert.
Kontaktieren Sie Jaberi Lawyers für eine strukturierte Ersteinschätzung Ihres Falls.
Frequently Asked Questions
Die erste Rechtsberatung kostet 280 EUR. In dieser Beratung klären wir strukturiert Ihr Ziel, die passende Rechtsgrundlage, Risiken, Unterlagen, Behördenstrategie und nächste Schritte. Wenn Ihr Fall auch Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Verwaltungsrecht oder EU-Freizügigkeit betrifft, beziehen wir diese Schnittstellen direkt in die Ersteinschätzung ein.
Ja. Wir beraten nicht nur zu Visa, Aufenthaltserlaubnissen, Blauer Karte EU, Fachkräfteeinwanderung, Familiennachzug und Niederlassungserlaubnis. Wir unterstützen auch bei flankierenden Rechtsfragen, wenn diese mit dem Immigration-Fall verbunden sind – insbesondere in den Bereichen EU-Freizügigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht.
Ja. Wir prüfen, ob Arbeitsvertrag, Gehalt, Tätigkeit, Arbeitsort und Vertragsstruktur zum beantragten Aufenthaltstitel passen. Das ist besonders wichtig bei Blauer Karte EU, Fachkräfteeinwanderung, ICT, Mobile-ICT und Arbeitgeberwechseln.
Ja. Wir unterstützen bei Business Immigration, insbesondere bei Unternehmern, Investoren, Geschäftsführern, Selbständigen und Freelancern. Wir prüfen Aufenthaltsroute, Gesellschaftsstruktur, Businessplan, Finanzierung, Verträge, Behördenargumentation und die erforderliche Dokumentation.
Wohnraum kann für Anmeldung, Familiennachzug, Verlängerung und bestimmte aufenthaltsrechtliche Nachweise relevant sein. Wir prüfen mietrechtliche Dokumente und Wohnraumnachweise, wenn diese für das Immigration-Verfahren entscheidend sind.
Ja. Wir beraten EU-Bürger, EWR-Staatsangehörige und deren Familienangehörige zu Einreise, Aufenthalt, Aufenthaltskarte, Daueraufenthaltsrecht, Behördenverfahren und Abgrenzungsfragen zwischen FreizügG/EU und Aufenthaltsgesetz.