Der Aufenthaltstitel wird für die Dauer der beabsichtigten Berufsausbildung (mindestens 2 Jahren) erteilt. Der Zweck Ihrer Ausbildung kann entweder betrieblichen Ausbildung oder Weiterbildung sein. Der Aufenthaltszweck umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses, um auf die Berufsausbildung zu vorbereiten. Während Ihrer Berufsausbildung können Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung aufnehmen.
Nach der erfolgreichen Absolvierung können Sie bis zu 12 weitere Monate in Deutschland bleiben (siehe auch: Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche nach § 20 Abs. 3 Nr. 3 AufenthG).
Nachdem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung, können Sie bereits nach 2 Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten (siehe auch: § 18 c Abs. 1 S. 2 AufenthG).
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung nach Deutschland beantragen (gem. § 17 Abs. 1 AufenthG), wenn:
Mit diesem Visum können Sie höchstens bis zu 9 Monate lang in Deutschland aufhalten.
Während Ihres Visums zur Ausbildungsplatzsuche können Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung aufnehmen.